Home-Office im häuslichen Arbeitszimmer
Die Entfernungspauschale gehört zu den Werbungskosten und kann z.B. für die Fahrten von der Arbeit nach Hause steuerlich abgesetzt werden. Wenn die Arbeit aber in Folge der Corona-Krise nicht aufgesucht wird, kann man die Entfernungspauschale für diese Zeiten auch nicht geltend machen wodurch ein steuerlicher Nachteil entsteht. War man dagegen im Home-Office tätig kann man